Hallo Melanie, vielen Dank für den Tipp. Dies kenne ich auch durch meinen Mann. Er kommt aus dem Bauhauptgewerbe. Früher wurden Überstunden von April - Oktober "aufgespart" und später als soganntes "Schlechtwettergeld" ausbezahlt, so dass er in der kalten Jahreszeit keine finanziellen Einbußen machen musste. Platt und einfach ausgedrückt: In den "warmen, frostfreien" Monaten wurden Überstunden gekloppt und in der Winterzeit wurden diese abgebaut. Dies ist meines Wissens heute nicht mehr ganz so einfach. Leider verhält es sich in meinem Fall auch etwas anders. Da ja 4 Monate in Teilzeit bezahlt wird. Auch von der SV- und Sv-pflicht, bzw. vom UV-Gehalt wird das so nicht möglich sein. Die rechtliche Komponente leuchtet mir ja einigermaßen ein, nur die Umsetzung bei DATEV funktioniert nicht so einfach. Selbst in meinen Büchern finde ich nichts. Liebe Grüße katischo2808
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