Guten Tag, ich habe folgendes Problem: Arbeitgeber ist Gastronomiebetrieb, es werden den Vollzeitkräften Nacht-/Sonntags- und Sonntagsnachtzuschläge zum Festlohn bezahlt. Die Abrechnung etc. passt auch alles, nur werden diese Zuschläge bei Krankheit mit Entgelfortzahlung nicht nach der Umrechnungsformel bzw. anteilig berücksichtigt, sondern voll erstattet nach AAG. Daraus ergeben sich für z. B. einen Tag Krankheit Erstattungsansprüche von über 250 €, wenn die Zuschläge in diesem Monat 200 € betragen haben. Wie kann man die Einstellungen auf Mandantenebene so einstellen, dass nur anteilige Zuschläge erstattet werden? Bei den Lohnarten habe ich schon versucht bei 1500, 1510 und 1530 die Art der Erstattung auf Erstattung gemäß Umrechnungsformel einzustellen, allerdings ist dies nicht zulässig. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Freundliche Grüße Tim Deutmarg
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