Hallo, ich habe eine Mitarbeiterin, die seit dem 01.07.2017 eine teilweise Erwerbsminderungsrente (befristet) bezieht. Sie konnte allerdings auch nicht in Teilzeit arbeiten und bekam daher zudem Arbeitslosengeld. Zuvor hatte sie bereits Krankengeld bezogen. Zum 24.09.2017 endete der Anspruch auf Krankengeld und die Krankenkasse hat eine entsprechende Abmeldung angefordert. Meine Kollegin hat daher Austrittsdatum 24.09.2017 erfasst und sie so abgemeldet. Im diesem Monat, 07/19 soll sie nun eine Einmalzahlung (Arbeitsjubiläum) erhalten. Kann ich dass nun einfach unter der gleichen Personalnummer im Monat 07/19 mit Eintritt 01.07. und Austritt 31.07. erfassen und muss eine Fehlzeit erfasst werden? Falls ja, welche? Oder was wäre die richtige Lösung? Danke für Eure Hilfe! Viele Grüße,
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