Wann begreift DATEV endlich, daß die GobD lediglich eine Verwaltungsanweisung ist. Das ist kein Gesetz. Zur Erläuterung: Das ist das gleiche wie wenn ein kleines Kind einen Wunschzettel ans Christkind schreibt. Genauso ist das mit den GoBD. Das sind Wünsche die das Finanzamt gerne erfüllt hätte. Ob ich diese erfüllen möchte liegt immer noch in meiner Verantwortung. Wenn ich denn Probleme bei einer Betriebsprüfung bekommen sollte, dann muß ich die Konsequenzen tragen. Daher hören Sie endlich auf uns wegen eines Wunschzettels das Leben schwer zu machen. Lesen Sie im Gesetz und nicht in einem Rundschreiben wenn Sie Ihre Programme programmieren.
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