Hallo, ich habe bei einem Mandanten im April KUG abgerechnet. Heute rief die Agentur für Arbeit an und teilte mit, dass der erhöhte Leistungssatz für Juli nicht gewährt werden kann, da für April der Leistungsantrag nicht abgegeben wurde. Ich soll eine Korrektur für Juli vornehmen. Muss der April jetzt in einer Nachberechnung geändert werden auf normale Stunden ohne KUG, damit es Nachberechnungen für die darauffolgenden Monate anstößt und im Juli keinen erhöhten Leistungssatz berechnet? Hat schon mal jemand damit Erfahrung gemacht?
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