Hallo zusammen, mein Mandant fragt, ob er auf das Minijobgehalt i.H.v. 450 € seiner Ehefrau 250 € aufstocken kann, um es mittels Gehaltsumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Hat jemand mit diesem Sachverhalt Erfahrungen und eine Datevlösung dazu, da das Minijobverhältnis nicht gefährdet werden soll ? Bin sehr dankbar für eure Hilfe
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