Hallo Zusammen, folgender Sachverhalt: Die Abrechnung der Direktversicherung einer Arbeitnehmerin erfolgte seit Jahresbeginn SV-frei. Monatlicher Beitrag liegt bei 520,00 Euro. Ab dem Monat Juli ist die Höchstgrenze sprich die 4 % der BBG RV ausgeschöpft - somit wird der Betrag erstmals SV-pflichtig abgerechnet. Unser Versicherungsmakler ist nun der Ansicht, dass die Berechnung bereits ab Jahresbeginn zur Hälfte SV-frei und zur Hälfte SV-pflichtig erfolgen muss (sprich 260,00 Euro monatlich SV-frei und 260,00 Euro monatlich SV-pflichtig). Ich bin jedoch der Meinung mal gelesen zu haben, dass der SV-freie Höchstbetrag erst einmal völlig ausgeschöpft werden muss bevor eine Verbeitragung erfolgt. Zudem gibt LODAS hierfür keine Einstellungsmöglichkeit her. Weiß jemand wo ich hierzu eine schriftliche Regelung finden kann? Mfg Sabrina Dorra
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