Hallo Herr Troczynski, steht die Gewinnverteilung (oder zumindest die Verteilung des Kapitalertrags) bereits fest, buche ich den Bruttobetrag als Betriebseinnahme und die Abzugssteuern als Entnahme der Gesellschafter, ggf. mit Gesellschafter-Zuordnung. Bei sehr umfangreichen Erträgen oder bei variabler Gewinnverteilung buche ich die Abzugssteuern auf ein privates Zwischenkonto und nehme im Jahresabschluss die Zuordnung vor - hierdurch werde ich im Zweifel auch an die in der GuE anzugebenden Abzugsbeträge "erinnert". Viele Grüße Christian Wielgoß
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