Hallo Zusammen, ich habe eine besondere Fragestellung. Wie ist es bei einem Wiedereintritt beim selben Arbeitgeber? Sachverhalt: Arbeitnehmer war 2016 und 2017 bereits beschäftigt (Baulohn ZVK) Förderfähig, da Lohn unter 2200€. Jedoch wurde der Arbeitnehmer im Winter (Jan-März) immer entlassen. Nun aber wieder zum April eingestellt. (beim selben Arbeitgeber!) Wir haben ihm eine neue Personalnummer gegeben und auch so abgerechnet. Ist er jetzt durch die Lücke im Arbeitsverhältnis wieder förderfähig? Oder müssen wir den Beitrag ZVK vom alten Beschäftigungsverhältnis im Reiter Lodas "Jahresbeitrag AG Zuschuss" vortragen? Ich kann leider in den Dokumenten über diesen Fall nichts finden. Kennt sich jemand aus? Liebe Grüße Anni
... Mehr anzeigen