Hinweis #LN17389 Für den Zeitraum vom 06.02.2017 bis 08.02.2017 ergibt sich ein ausgefallenes Bruttoentgelt in Höhe von 251,27 Euro. Es setzt sich zusammen aus 210,81 Euro Festbezugskürzung + 0,00 Euro Stundenlohn + 40,46 Euro anteiliges variables Entgelt + 0,00 Euro eingegebener Differenzbetrag = 251,27 Euro ausgefallenes Bruttoentgelt. Hinweis #LN17382 Entweder wurde im Monat 02/2017 eine Nachberechnung ins Vorjahr mit Anwendung des Zuflussprinzip in der Steuer durchgeführt oder dieser Monat wurde im Folgejahr unter Anwendung des Zuflussprinzip nachberechnet. Das lfd. Nettoentgelt kann daher nicht aus dem abgerechneten Lohnkonto ermittelt werden. Deshalb wird für diesen Monat eine fiktive Berechnung zur Ermittlung des tatsächlichen lfd. Entgelts durchgeführt. Hinweis #LN21206 Im Monat 02/2017 liegen mehrere separate Ausfallzeiträume wegen kranker Kinder vor. Das gesamte ausgefallene lfd. Brutto- und Nettoentgelt wird deshalb in Relation der ausgefallenen Kalendertage aufgeteilt. Für den Zeitraum vom 06.02.2017 bis zum 08.02.2017 ergibt sich für 3 hier ausgefallene(n) Kalendertag(e) bei 5 insgesamt wegen kranker Kinder ausgefallenen Kalendertagen ein - ausgefallenes lfd. Brutto in Höhe von 226,15 Euro (376,91 Euro Gesamtausfall / 5 * 3) und - ausgefallenes lfd. Netto in Höhe von 160,08 Euro (266,80 Euro Gesamtausfall / 5 * 3) Hinweis #LN17317 Für den Ausfallzeitraum vom 06.02.2017 bis zum 08.02.2017 wird ein Datensatz 'Entgeltbescheinigung KV bei Kinderpflege-Krankengeld' erstellt. » Überprüfen Sie Ihre Eingaben anhand der Auswertung 'DÜ-Protokoll Entgeltersatzleistungen'. Hinweis #LN17318 Für den Ausfallzeitraum vom 06.02.2017 bis zum 08.02.2017 wird ein Datensatz 'Entgeltbescheinigung KV bei Kinderpflege-Krankengeld' storniert.
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