Guten Morgen, Ja, ich habe ebenfalls die Mitteilung vom FA unter Bezugnahme "Die steuerrechtliche Fälligkeit kann nicht vor Festsetzung (Anmeldung) der Steuer eintreten (vgl. Rau/Dürrwächter UStG 191.Lieferung 01.2021 Rz 171 zu § 18 UStG)" Die Umsatzsteuer 11/2020 von der Datev übermittelt am 11.01.2021 und Einzug per 14.01.2021 wurde rausgestrichen. Gibt es bei Ihnen neu Erkenntnisse?
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