Hallo Kollegin Krings, ich habe mal in den Förderrichtlinien des Landes NRW geschaut. Meines Erachtens ist das ein Fehler im Abrechnungsformular. In den Richtlinien steht, dass Voraussetzung für die NRW-Soforthilfe ein Liquiditätsengpass ist. Bei den im Rückmeldeformular aufgezählten Voraussetzungen handelt es sich demnach nur um zusätzliche Anforderungen für den Unternehmerlohn. Beste Grüße aus Bonn Alexandra Rüben
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