Hallo nochmal, Ok verstanden. Dann gibt es sonst keine Lohnart die st frei aber sv pflichtig ist, aber der Ausweis nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt? Oder kann ich das irgendwie individuell schlüsseln? Reines DBA und AT ist es laut Stb nicht deshalb darf es nicht in Zeile 16 stehen. Ansonsten fällt mir nur ein das ich einen zwei Arbeitnehmer anlege und den einen mit dem sv pflichtig und st frei Bezug, als Mehrfachbeschäftigten und schlüssel das keine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt werden soll und auf der anderen Personalnummer dann ganz normal das deutsche Gehalt!? Stellt sich die Frage ob ich Mehrfachbeschäftigung so überhaupt auswählen kann, in einem Mandenten für den gleichen Arbeitnehmer? leider ist mein Fall nicht so einfach und deshalb hoffe ich sehr auf Ihre Hilfe. Viele Grüße Ursula
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