Hallo Herr Kollege, ein Schlüssel mit der Bezeichnung "Formular.PfÜB.Aufstellung" gibt es bei uns gar nicht. Aber ich denke, das Problem gefunden zu haben. Die Schuldnerin hat vollständig auf die Hauptforderung gezahlt. Diese wird also nicht mehr geltend gemacht. Das hatte ich übersehen. M.E. kann man aber trotzdem alles in der Seite 3 unterbringen und braucht dafür keine Anlage.
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