Hallo Herr Hecker, vielen Dank für ihre Antwort. Ich habe jetzt den konkreten Fall, in dem eine MA mit normalerweise 40 Stunden monatlich nur noch 30 arbeiten darf laut BV. Sie verdient 2500,- EUR. Ich setze also Lohnart 10 Gehalt runter auf 1875,- EUR und füge an gleicher Stelle bei Entlohnung die StLA 889 mit den übrigen 625,- EUR hinzu? (Dies würde ja nur für ein BV gelten, was am 01. des Monats anfängt. - Muss ich, wenn das mitten drin anfängt, die Zahlen tagesgenau einzeln ausrechnen? z. B. BV startet am 16.09.: Gehalt 10 = 2187,50 EUR und StLA 889 = 312,50 EUR) Herzliche Grüße Sebastian Gutknecht
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