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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

mapex
Fachmann
Offline Online
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auf einem Seminar kam die Frage auf, ob ich originär digitale Belege, die ich nach deren Eingang im Unternehmen direkt (und ja weil digital) in unveränderter Form in Unternehmen Online speichere, danach vernichten darf (also die Mail, mit der diese originär digitalen Belege kamen).

Es hieß, dass auch hier grundsätzlich eine Verfahrensdokumentation nötig sei. Ich bin der Meinung, dass es ja dann eigentlich die VD für Belegablage sein müsste, weil ja kein ersetzendes scannen vorliegt. Ich scanne nichts von Papier zu digital, sondern es ist ja schon digital. Die DATEV-Mitarbeiterin vertrat die Auffassung, dass diese VD nicht reicht, sondern eine CD zum ersetzenden scannen nötig ist.

in diesem Thread wurde das auch mal kurz angeschnitten, jedoch habe ich keine wirklich sichere Aussage gefunden.

Gibt es eine Muster-Verfahrensdokumentation für originär elektronische Belege?

Wenn jemand also digitale Belege bekommt, die dann in DUO speichert, muss dann

1. noch eine VD gemacht werden?

und

2. welche?

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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