Hallo liebe Community,
ab wann und zu welchem Zeitpunkt ist denn die elektronisch eingereichte Bekanntgabevollmacht über die VDB für das Finanzamt bindend und auf welcher Gesetzesgrundlage?
Das Problem ist folgendes: Am 27.03. wurde ein Steuerbescheid abschließend bearbeitet und zum Druck frei gegeben. Am 26.03. wurde die Bekanngabevollmacht hochgeladen - aber erst am 28.03. von der Finanzbehörde erfasst.
Der Bescheid wurde Mitte April dem Mandanten zugestellt und nicht dem StB. Der Mandant hat den Bescheid natürlich nicht weitergeleitet sondern erst jetzt im Juni. Die Frage ist natürlich ab wann der Bescheid als Bekannt gegeben gilt. Wenn die Bekanntgabevollmacht schon greifen würde, wäre er jedenfalls erst jetzt bekanntgegeben und noch voll umfänglich änderbar.
Das Finanzamt sagt übrigens, dass die Erfassung bei der Behörde maßgeblich wäre, die erfolgte aber "zu spät". Eine Rechtsquelle habe ich zur VDB jedenfalls nicht gefunden.
Hat jemand eine Idee?