Wir lassen uns die elektronischen Bescheiddaten rückübertragen. Diese laufen dann in Post, Fristen und Bescheide (PFB) auf der Startseite in den Filter "ELSTER-Bescheide (ohne Frist)" rein.
Wir bekommen die Bescheide zusätzlich per Post, teilweise vor der elektronischen Übermittlung. Nun legen wir den Papierbescheid mit Frist in DMS ab.
Wann ändert sich die Filterabfrage in PFB "ELSTER-Bescheide (ohne Frist)"? Bei uns füllt sich diese immer weiter auf. Kann es sein, dass - sofern die DMS-Ablage vor der elektronischen Übermittlung erfolgt - hier keine Zuordnung vorgenommen wird und diese Frist nicht aus dem Filter fällt?
Ist es überhaupt wichtig diese Abgleichinformation zu prüfen? Löschen Sie hier alte Fristen nach einer bestimmten Zeit raus?
Wir wollen bereits mit der Posteingangserfassung zentralisiert die Anschreiben für die Bescheidprüfung vorbereiten, insbesondere wenn keine Abweichungen vorkommen. Wie gehen Sie in Ihren Kanzleien damit um? Gibt es einen sinnvollen Ablaufplan.