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yvonnew
Beginner
Offline Online
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Hallo zusammen,

ich bekomme bei einem AN welcher in 2018 eingetreten ist mit der der Dezember Abrechnung folgende Hinweis-/Fehlermeldung:

"Wird die Förderung nach  §100 EStG in Anspruch genommen, muss sie vollständig ausgeschöpft werden. Die Steuerfreiheit nach § 100 wurde während des lfd. Jahres jedoch nur teilweise in Anspruch genommen. Bitte Kontrollkästchen "240 EUR Mindestbeitrag wird voraussichtlich erreicht" rückwirkend aktivieren.

Ich habe dieses Kästchen mit Eintritt im laufenden Jahr aktiviert. Ist dies nur eine Hinweismeldung, weil bei dem AN nur der Betrag für das halbe Jahr seit Eintritt abgerechnet wurde? Oder ist hier noch Handlungsbedarf? Ich habe einen förderfähigen Betrag nach § 100 EStG von 379,52 EUR.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Yvonne

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