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mjachert
Fortgeschrittener
Offline Online
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Hallo Community,

wir haben aufgrund einer neuen Zuständigkeit im Finanzamt haufenweise neue Steuernummern bekommen. Dementsprechend sind in der VDB nun die neue und die alte Steuernummer hinterlegt, wobei die alte den Hinweis "erloschen" hat.

Meine Kollegin fragte nun, ob sie die alten Nummern aus der VDB löschen kann. Ich habe dort ein Störgefühl, weil wir ja trotzdem die Vollmacht für diese Nummer haben, auch wenn diese nun nicht mehr aktiv ist. Eine Löschung dieser Nummer in der VDB unsererseits würde ja auch einen Widerruf der Vollmacht für diese Nummer bedeuten, oder?

Wie handhabt ihr das so? Oder gibt es sogar eine offizielle Anweisung, wie in solchen Fällen zu verfahren ist? (Lexinform und meine Forensuche haben keine Lösung für mich)

Danke für den Input!

Grüße

Manuela Jachert

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