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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

lukasklein
Fortgeschrittener
Offline Online
784 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

eine Mandanten wechselt zur Regelbesteuerung im Jahr 2023 und war vorher im Jahr 2022 Kleinunternehmer. Umsätze, die Sie im Jahr 2022 ausgeführt hat, aber im Jahr 2023 gezahlt wurden, fallen - nach meinem Verständnis - unter die Kleinunternehmerregelung. Ich habe im Jahr 2023 also sowohl steuerpflichtige Umsätze als auch Umsätze, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen. 

 

Die Weitergabe der Werte aus der Gewinnermittlung an die USt-Erklärung führt dazu, dass auch in der USt-Erklärung Umsätze als Kleinunternehmer und Umsätze zur Regelbesteuerung eingetragen sind. Die Überprüfung sagt, dass keine zeitgleiche Erfassung von Umsätzen als Kleinunternehmer und Regelbesteuerung vorliegen darf.

 

Wo bin ich falsch abgebogen oder wie wäre das korrekt einzutragen? Umsätze zu anderen Steuersätzen mit 0% USt? 

 

Vielen Dank vorab

 

Grüße

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