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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

m_reimann
Beginner
Offline Online
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Wir haben einen Mandanten, der mehrere PV-Anlagen betreibt. Hierfür erstellen wir die Buchhaltung und ermitteln somit die monatliche Umsatzsteuerzahllast. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2022 haben wir nun  eine Aufteilung der Gewinnermittlung in (Einkommen)steuerfrei und pflichtige PV-Anlagen vorgenommen und bei der EÜR nur die steuerpflichtigen PV-Anlagen angegeben, da wir der Meinung sind für steuerfreie PV-Anlage IST keine Gewinnermittlung zu erstellen.

 

Nun fordert das Finanzamt eine berichtigte Einnahmen-Überschussrechnung an und möchte in der EÜR SÄMTLICHE Betriebseinnahmen- und ausgaben und die Anpassungen zur Steuerbefreiung unter der Zeile 92 als steuerfreie Einnahmen sowie Zeile 95 als nicht abziehbaren Betriebsausgaben ....

 

Das kann doch nicht sein! Wo ist hier die Vereinfachung gegeben, wenn ich jetzt wieder alle steuerfreien zusammen betrachten muss um in den o. g. Zeilen den richtigen Betrag eingeben zu können.

 

Danke für eine Hilfestellung wie ich am besten gegenüber dem Finanzamt argumentieren kann, denn aus dem Gesetz § 3 Nr. 72 kann man es wirklich so wie vom Finanzamt gefordert verstehen.

Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben