Lt. BMF-Schr. v. 14.11.14 (GOBD), Tz. 34 wird zur Nachprüfbarkeit der Bücher und Aufzeichnungen eine Verfahrensdokumentation verlangt.
Ich möchte diesen Beitrag einstellen, um Erfahrungen, Fragen etc. zu sammeln. Mein Eindruck ist, dass in vielen Kanzleien dieses Thema noch stiefmütterlich behandelt wird, mglw. mangels Erfahrungen aus der Betriebsprüfung.:
Also: wie geht Ihr mit dem Thema um, was sind Eure Erfahrungen?