Ich habe Mandanten die im Betriebsvermögen eine PV- Anlage haben, die unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr.72 EStG fällt. Der eigentliche Betrieb hat nichts mit der PV-Anlage zu tun, sie nutzen aber den nicht eingespeisten Strom daraus komplett betrieblich.
Bisher wurden die Auszahlungen vom Netzversorger auf ust.- pflichtige Umsätze gebucht.
Jetzt sind die Umsätze ja aber rückwirkend ab 01.01.2022 steuerfrei (ertragsteuerlich), d.h. sie erhöhen nicht mehr den Gewinn.
Wie verbucht man diese Umsätze dann? Gibt es dafür ein neues Fibu- Konto das außerbilanziell gewinnmindernd berücksichtigt wird?
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