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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

eva
Einsteiger
Offline Online
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Hallo liebe Community,

ich war am Freitag auf einem Seminar zur Lohnsteuer. Da wurde gesagt, dass wenn die Elektronische Lohnsteuerbescheinigung einmal erstellt wurde, es nicht erlaubt ist , diese nochmal zu ändern. Mit der Abgabe bzw. Übermittlung ist ja Zeit bis zum 28.02. des Folgejahres. Wie und wo kann ich in LODAS dem Programm sagen, dass ich die elektronische Lohnsteuerbescheinigung zum Beispiel erst mit der Januar- und nicht mit der Dezember-Abrechnung erstellen möchte, damit ich die Möglichkeit habe ggf. noch aus der Buchhaltung relevante Sachverhalte im Lohn einzupflegen und auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen?

Danke.

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