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DATEV-Mitarbeiter
Stolz_Alexander
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

die Finanzverwaltung versendet seit dem 17.11.2022 die Information <<Mein ELSTER: Hinweis auf Deaktivierung vorhandener Abrufrechte zur Steuerkontoabfrage und Nutzung der Abrufvollmacht>> per eMail an die Nutzer von "Mein ELSTER".

 

Die beschriebene Situation "...Die Legitimationsdatenbank und die damit zusammenhängenden Abläufe und Berechtigungen werden anschließend im April 2023 vollständig deaktiviert und nicht weiter betrieben..." hat auch entsprechende Auswirkungen auf die elektronischen Registrierungsanträge sowie die dadurch erhaltenen Abfrageberechtigungen mit DATEV Steuerkonto online, weil diese ebenfalls in der "Legitimationsdatenbank" der Finanzverwaltung gespeichert sind:

 

1.

Ab April 2023 werden Sie mit DATEV Steuerkonto online keine neuen elektronischen Registrierungsanträge mehr stellen können.

(Dem Schreiben der Finanzverwaltung nach werden die Nutzer der Lösung der Finanzverwaltung über "Mein ELSTER" bereits ab Ende November 2022 keinen Antrag für die Freischaltung zur Steuerkontoabfrage mehr stellen können.)

 

2.

Ebenfalls ab April 2023 werden alle Abfrageberechtigungen zur Steuerkontoabfrage von der Finanzverwaltung gelöscht, die aufgrund eines elektronischen Registrierungsantrages mit DATEV Steuerkonto online in der "Legitimationsdatenbank" eingetragen worden sind.

 

Wichtig:

Abfrageberechtigungen, die aufgrund Nutzung der Vollmachtsdatenbank der Berufskammer erlangt wurden, sind nicht betroffen und bleiben demnach bestehen.

 

 

Damit Sie die Steuerkonten der von dieser Lösch-Aktion betroffenen Mandanten auch ab April 2023 wieder abfragen können, stehen Ihnen die folgenden Alternativen zur Verfügung:

 

1.

Als Berufsträger sollten Sie für alle betroffenen Mandanten/Steuerkonten eine Vollmacht einholen, in die Vollmachtsdatenbank der Berufskammer einpflegen und an die Finanzverwaltung übermitteln, damit das Recht zur Abfrage darüber erlangt wird. Siehe dazu Dokument << Vollmachtsdatenbank: Voraussetzungen und Registrierung >> im DATEV Hilfe-Center.

 

2.

Mandanten und Berufsträger, die ihr eigenes Steuerkonto abfragen möchten, müssen den in der Mail der Finanzverwaltung beschriebenen Weg nutzen:

--------------------------------------------

"...

Für Privatpersonen/Unternehmer:

Privatpersonen und Unternehmer können die Abrufvollmacht verwenden. Diese Vollmacht ist ausschließlich für den Datenabruf konzipiert (vgl. Menüpunkt "Formulare & Leistungen"). Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Vertretungs- oder Empfangsvollmacht.

Voraussetzung hierfür ist zunächst die Registrierung als Vollmachtnehmer. Nähere Informationen erhalten Sie im Dokument FAQ_Vollmachten_ohne_Vollmachtsvermutung.pdf 

Im Anschluss an die Registrierung als Vollmachtnehmer können Sie unter "Formulare & Leistungen" unter der Rubrik "Vollmachten verwalten" das "Anlegen einer Abrufvollmacht" durchführen.

..."

--------------------------------------------

 

Den kompletten Inhalt der eMail der Finanzverwaltung und weitere Informationen dazu finden Sie im Dokument << Mein ELSTER: Hinweis auf Deaktivierung vorhandener Abrufrechte zur Steuerkontoabfrage und Nutzung der Abrufvollmacht >>im DATEV Hilfe-Center.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Alexander Stolz

DATEV eG

 

 

 

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