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karin-baers
Einsteiger
Offline Online
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Hallo zusammen,

für einen meiner Mandanten kann ich die Datenübermittlung des Lohnnachweises für das Kalenderjahr 2017 nicht durchführen.

Für das Kalenderjahr 2017 hat die BGHW für meinen Mandanten am 25.01.2017 einen Mitgliedschaft vom 01.01.2017 – 31.12.2017 mit der Gefahrtarifstelle 70 übermittelt.

Am 27.09.2017 wurden dann abweichende Werte wie folgt gemeldet: vom 01.01.-31.07.2017 mit Gefahrtarifstelle 71 und vom 01.08.-31.12.2017
mit Gefahrtarifstelle 13.

Problem: die erste Gefahrtarifstelle 70 mit Gültigkeitsdatum 01.01.-31.12.2017 wurde nicht gelöscht!

Somit habe ich jetzt für das Jahr 2017 doppelte
Gültigkeitszeiträume vorliegen. Die "alte, falsche" GTS kann ich nicht löschen, da Sie die Gültigkeit bis 31.12.2017 hat.

Hat jemand eine Idee, wie ich dieses Problem lösen kann?

Freundliche Grüße vom Niederrhein,

K. Baers

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