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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

stephanramm
Einsteiger
Offline Online
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Ich habe in einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß stehen, dass auch der Lohnsteuer-Jahresausgleich gepfändet wird.

 

Grundsätzlich stellt der Lohnsteuerjahresausgleich kein Arbeitseinkommen nach § 850 ff ZPO
dar. Er kann aber dennoch im Rahmen einer Lohnpfändung beim Arbeitgeber des Schuldners
gepfändet werden, wenn dies im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss angeordnet wurde. 
Da es sich nicht um Arbeitseinkommen handelt und der Lohnsteuerjahresausgleich keinen
Pfändungsschutzbestimmungen unterliegt, kann er vollumfänglich gepfändet werden.

 

Ich habe in einem anderen Lohnprogramm gesehen, dass man ein Merkmal Lohnsteuer-Jahresausgleich
berücksichtigen auswählen kann.

 

In Lodas finde ich da nichts. Kann ich den pfändbaren Betrag nur manuell über den fixen Abzusbetrag eingeben?

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