Guten Abend,
seit dem 01.07.2019 muss das Leistungsdatum vor bzw. identisch mit dem Rechnungsdatum sein.
Wie jedoch ist es jetzt möglich Vorab-Rechnungen (Abschlagsrechnung) zuschreiben bei denen das Leistungsdatum an einem fixen Tag in der Zukunft liegt?
Sobald das Rechnungsdatum entsprechend vorverlegt wird, wird die Rechnung nicht vor dem Tag der Leistungserbringung bezahlt, was jedoch für die Leistungserbringung an sich zwingend erforderlich bzw. Voraussetzung ist!
Bitte zeigen Sie eine Möglichkeit auf wie das Leistungsdatum angepasst werden kann ohne das Rechnungsdatum zu verändern.
Vielen Dank!
E. Rosenstock