Gerade wollte ich einen IAB aus 2019 über Anlag im Rechnungswesen 2020 auflösen. Das Programm schlägt mir anstatt 40% der AK nun gleich 50% vor. Habe ich da § 52 Abs. 16 EStG falsch gedeutet oder rechnet das Programm falsch.
§ 52 Abs. 16 EStG: ".... § 7g ...Absatz 2 Satz 1 und 3.... in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl I S. 3096) ist erstmals für Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen anzuwenden, die in nach dem 31. Dezember 2019 endenden Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen werden;
Müsste es nicht eigentlich einen Knopf für "Alt-IABs" geben oder muss ich das manuell beachten / fehleranfällig???