Ein Arbeitnehmer hat vom Gesundheitsamt die Anordnung erhalten sich für den Zeitraum 09.-23.04.2020 in häusliche Quarantäne zu begeben. Er hat aber im Zeitraum 09.-19.04.2020 Urlaub.
Wird nun der Urlaub "normal" bezahlt und nur die Zeiten außerhalb des Urlaubs als Ausfall nach IFSG abgerechnet, oder geht die Quarantäne vor (entsprechend der Handhabung bei Krankheit)???