Unter Rewe kann auch der 4/3-Rechner seine Forderungen und Verbindlichkeiten per OPOS im Blick haben. Fakt ist jedoch, dass dies aus rechtlicher Hinsicht nicht vorgesehen ist, da Bestände vom 4/3-Rechner nicht gefordert werden.
Wer dennoch diese Lösung sucht und z.B. Verbindlichkeiten zum Jahresende nicht auflöst, erhält bei der Übergabe in die EÜR einen entsprechenden Korrekturposten (z.B. beim Freiberufler, "Aufwendungen für Praxisbedarf"). Dieser Korrekturposten korrigiert die nicht abgeflossene BA (§11 EStG).
Dieser Korrekturposten führt zum richtigen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG. Allerdings müssen in der EÜR Einzelsachverhalte zu den BA betragsmäßig ausgewiesen werden (z.B. Waren oder Telefon).
Die Verbindlichkeiten können aus mehren Betriebsausgabenkategorien bestehen. Bei dem Korrekturposten "Aufwendungen für Praxisbedarf" wird allerdings nicht zwischen diesen unterschieden sondern eine neue Position in der Anlage EÜR gefüllt.
Fakt ist, dass diese neue Position gar nicht existiert, sondern nur ein Kunstgriff der DATEV ist bzw. die tatsächlichen Betriebsausgabenkategorien (Waren / Telefon) betragsmäßig unrichtig sind (weil in ihnen tatsächlich nicht abgeflossenen Beträge enthalten sind).
Gibt es Wissen und Erfahrungswerte dazu, ob die zahlenmäßig (aktiv) falsch gefüllten Felder in der EÜR Probleme bereiten / bereiten können? Mit dem FA natürlich!
Danke für Input!