Für unser Unternehmen steht ein Rechtsformwechsel ins Haus. Der bisherige Arbeitgeber "GbR" beendet seine Tätigkeit und wird in eine neu gegründete "GmbH" eingebracht, welche alle AN unverändert übernimmt. (aus steuerlicher Sicht eine Einbringung, keine Umwandlung)
Wir haben für die GmbH eine neue Steuernummer zugewiesen bekommen, die Betriebsnummer soll laut Betriebsnummernservice jedoch unverändert bleiben (lediglich der Rechtsformwechsel muss gemeldet werden).
Bisher rechne ich die GbR im Lodas ab, das soll auch weiterhin für die GmbH erfolgen. Aktuell bewegen mich dazu mehrere Fragen ...
Gehe ich recht in den Annahme, dass ich für die GmbH einen komplett neuen Mandanten anlegen muss? Daraus würde ich schließen, auch für alle MA eine Abmeldung mit Grund 30 in der "GbR" vorzunehmen und eine Anmeldung mit Grund 10 in der "GmbH", automatisch dann ebenfalls die Lohnsteuerbescheinigung bis zum Beendigungsdatum.
Wie kann ich die gesamten Personal-/Stammdaten auf den neuen Mandanten, die neue GmbH, übertragen? Kann mich erinnern, dassdas irgendwie machbar war (Sicherung erstellen - Einspielen der Sicherung??? oder Erstbestückung ???)
Muss für die GbR die Einstellung der Betriebstätigkeit gesetzt werden? Widerspricht das nicht dem Beibehalten der Betriebsnummer?
Von der Berufsgenossenschaft habe ich noch keine Aussage - gehe aber davon aus, dass wir hier auch eine komplett neue Mitgliedsnummer bekommen werden - hier dann auch entsprechend eine unterjährige Abmeldung mit Sondertatbestand UV05?
... und bestimmt noch ein paar Punkte mehr ...
Hat dies schon mal jemand so umgesetzt, kann mir jemand Tipps geben?
Vielen Dank schon einmal vorab ...
A.Schieck