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Vorschussrechnung, Abschlagsanforderung, pro forma Rechnung - Belege bereitstellen

Umsetzung unwahrscheinlich
letzte Antwort am 16.08.2024 13:58:18 von Nina_Naßler
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freiburgersteuermann
Fortgeschrittener
Offline Online
332 Mal angesehen

Wir haben aber immer noch keinen Weg gefunden, wie eine Abschlagsanforderung, wie beispielsweise unsere Rechnung Vorschuss für Buchführungsarbeiten bei Belege online behandelt werden soll.


Zum richtigen Ergebnis kämen wir, wenn folgende Buchungssätze gebildet würden:


Eine monatlich wiederkehrende Buchung Aufwand an Rückstellung über den zu erwartenden Aufwand


Die Rechnung Vorschuss für Buchführung auf Rückstellung und Vorsteuer in Folgeperiode abziehbar an Verbindlichkeit


Die Zahlung auf Verbindlichkeit an Bank und Vorsteuer abziehbar an Vorsteuer in Folgeperiode abziehbar


Um dies sinnvoll zu lösen braucht es einen weiteren Belegtyp mit dem auch Zahlungsankündigungen von im Folgemonat fälligen Versicherungsbeiträgen richtig behandelt werden können.

Grüße
Boris Lemler
Status: Umsetzung unwahrscheinlich

Hallo @freiburgersteuermann

 

vielen Dank für Ihre Idee 🙂

Aktuell ist es nicht geplant einen neuen Belegtypen mit diesen Funktionen einzuführen. Stattdessen arbeiten wir an folgenden Punkten:  DATEV Unternehmen online: Ausblick auf geplante Neuerungen im Bereich Rechnungswesen 

Auf Grund des Alters der Idee und der Anzahl der Kudos vergebe ich den Status "Umsetzung unwahrscheinlich". 

 

Freundliche Grüße

Nina Naßler

1 Kommentar
DATEV-Mitarbeiter
Nina_Naßler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
64 Mal angesehen
Status geändert in: Umsetzung unwahrscheinlich

Hallo @freiburgersteuermann

 

vielen Dank für Ihre Idee 🙂

Aktuell ist es nicht geplant einen neuen Belegtypen mit diesen Funktionen einzuführen. Stattdessen arbeiten wir an folgenden Punkten:  DATEV Unternehmen online: Ausblick auf geplante Neuerungen im Bereich Rechnungswesen 

Auf Grund des Alters der Idee und der Anzahl der Kudos vergebe ich den Status "Umsetzung unwahrscheinlich". 

 

Freundliche Grüße

Nina Naßler