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@mosachse schrieb:
Das Thema Vollständigkeit von Rechnungen für die Erstellung von Buchführungen ist leider nach wie vor ein Schmerzpunkt in fast allen Kanzleien.
Weil es rein technisch wo hängt oder liegen die Ursachen dazu ganz woanders? lexOffice sagt zu meiner FiBu: 0 Belege fehlen. Scheint also möglich zu sein 😉. Aber ja, dazu muss man wissen, dass man z.B. do.de die Einwilligung geben muss, Rechnungen per E-Mail zu senden und bei Microsoft365 bastelt man sich dann eine Exchange online Regel: wenn Absender X, dann BCC an E-Mail Adresse Y. Und wenn dann der Einwand kommt, dass das nichts für den normalen Menschen ist: ich kann's aktuell nicht ändern, solange solche Plattformen, wie DATEV sie baut, nicht Pflicht sind und sauber, dauerhaft, zuverlässig und automatisiert funktionieren. Wie Du schon anklingen lässt, habe ich an allen Adjektiven leichte Zweifel.
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