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Bei Abrechnung von Reisekosten kommst du i.d.R. kaum drumherum mit mehreren Belegen zu arbeiten. Wenn es nur Fahrtkosten und die Pauschale sind, reicht vielleicht der Erstattungsantrag des Unternehmens. Aber wenn individuelle Hotel-, Seminar- und Verpflegungskosten erstattet werden sollen, hast du automatisch mehrere Rechnungen von mehreren Ausstellern. Wobei da eigentlich keine E-Rechnungen drunter sein sollten, der Arbeitnehmer ist (in der Rolle) ja kein Unternehmer. Aber erstens kommt es anders, zweitens als man denkt …
@Dworzak schrieb:Deshalb können Sie auch einfach jeden Beleg einzeln liefern und haben dann keine Probleme.
Aber nur, wenn der Arbeitnehmer kein Problem damit hat, auf seinem Konto ein halbes Dutzend Überweisungen "Reisekostenerstattung" zu finden (und die Firma nicht pro Überweisung zahlt). 😉