Liebe Community,
wir haben Mandanten für die ist DUO noch nicht das Richtige und sie haben keinen DUO-Vertrag.
Jetzt kam aber die Frage auf, hätten Mandanten auch einen Zugriff auf die Auswertungen die es in DUO gibt, (Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Lohn-Auswertungen) auch ohne bestehenden DUO-Vertrag?
Ich kann mir das kaum vorstellen, dass die DATEV hier was kostenfrei zur Verfügung stellt ohne einen eigenen DUO-Vertrag.
Wir möchten wegkommen die Auswertungen Fibu/Lohn wie früher auszudrucken, oder extra per E-Mail zu versenden. Das geht für unsere DUO-Mandanten einfach hervorragend über diese Anwendung. Die Frage ist nur, was machen wir mit den Mandanten die keinen DUO-Vertrag wollen/benötigen. Könnten die mit einem admistrierten DATEV-SmartLogin 'Zugriff auf diese Anwendungen bekommen? Oder kann ich hier dann gar keine Rechte für DUO ohne Vertrag vergeben?
Bisher habe ich viele Rechte vergeben, aber bei all den Mdt gab es einen DUO-Vertrag. Und nun bin ich kurz ratlos. Kann mir jemand helfen?
Liebe Grüße Iris
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nein. Für die Beraternummer der Medien muss ein DUO-Vertrag vorliegen. Nur dann kan man Rechte vergeben.
Hallo, Danke, das dachte ich mir. War mir nur unsicher, weil ich noch nie ein Zugangsmedium ohne Vertrag bestellt habe und mir das daher nicht ganz klar war. DANKE für die Bestätigung.
Das schätze ich hier so, eine Frage, ein Weiterkommen durch die Community wo mich auf den richtigen Weg holt. DANKE