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letzte Antwort am 29.11.2018 11:17:59 von metalposaunist
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fluchtwagenfahrer
Einsteiger
Offline Online
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Guten Tag,

ich habe eine Frage zu folgenden zwei Szenarien. Einem Mandanten wird im DATEV eine andere Mandantennummer vergeben.

1.) Mandantenübertrag auf UO ohne UO-Vertrag: Für den Mandanten werden kanzleiintern die gescannten Belege auf Unternehmen online (UO) hochgeladen. (Der Klient selber hat keinen UO-Vertrag! Nur die Kanzlei.) Für diesen UO-Speicherplatz zahlt die Kanzlei EUR 4,00 im Monat. Nun möchte ich im DATEV Arbeitsplatz dem Klienten eine andere Mandantennummer geben. Hier muss ich dann zusätzlich auf UO einen sog. "Mandatenübertrag" machen, oder? Und diesen kann ich kanzleiintern durchführen ohne Einschalten der DATEV, oder?

2.) Mandantenübertrag auf UO mit UO-Vertrag: Hier dasselbe Szenario, nur hat der Klient jetzt einen eigenen UO-Vertrag. Kann ich hier ebenfalls im DATEV Arbeitsplatz dem Klienten eine neue Mandantennummer vergeben und sodann auf UO gehen und einen Mandantenübertrag machen? Ich nehme an nein. Hier brauchte ich vermutlich die DATEV, welche diesen UO-Übertrag durchführen muss, oder? Zudem: Und beim Klienten selber muss ich dann das Belegtransfertool sowie das Scanmodul neu einrichten - also auf die neue Mandantennummer umstellen.

Beste Grüße


Christoph

metalposaunist
Unerreicht
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Für diesen UO-Speicherplatz zahlt die Kanzlei EUR 4,00 im Monat.

Das halte ich für ein Gerücht. Entweder 3,50€ oder 6,00€ oder noch mehr.

Hier muss ich dann zusätzlich auf UO einen sog. "Mandatenübertrag" machen, oder?

Dann müss(t)en Sie aber auch die Kombination in den Leistungen alle anpassen. Oder Sie speichern das Mandat unter der zentralen Stammdatennummer xy und belassen die Leistungen unter der alten Mandantennummer.

Und diesen kann ich kanzleiintern durchführen ohne Einschalten der DATEV, oder?

Werden die Leistungen passend zur neuen zentralen Mandantennummer angepasst, muss im UO auch ein Übertrag gemacht werden. Das können Sie leicht via Mandantenübertrag tun.

Ich nehme an, hier brauche ich dann aber die DATEV, welche diesen UO-Übertrag durchführen muss, oder? Zudem: Und beim Klienten selber muss ich dann das Belegtransfertool sowie das Scanmodul neu einrichten - also auf die neue Mandantennummer umstellen.

Korrekt. Oder - in diesem Fall wird das Mandat eine eigene Beraternummer bei der DATEV zwecks UO haben - Sie machen einen Beraternumernübertrag bei der DATEV, sodass die ganze Beraternummer des Mandats inkl. aller Software und Hardware aus der alten Kanzlei in die neue Kanzlei übertragen wird.

Dann behält das Mandat alles bei und kann so weiterarbeiten, als wenn nichts geschehen wäre. Die Rechte der vorhandenen Authentifizierungsmethoden müssen in der neuen Kanzlei aber nochmal neu gesetzt werden (etwaige angelegte DATEV SmartCard Gruppen via Gruppenverwaltung werden nicht übernommen).

Im 2. Fall unbedingt eine Beraternummernübertrag machen. Andernfalls hat das Mandat am Ende 2 Beraternummern bei der DATEV und dann müssen auch neue mIDentitys / SmartLogins bestellt werden. Das gibt ein Chaos und ist ein riesen Aufwand und das Mandat am Ende bestimmt nicht glücklich.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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letzte Antwort am 29.11.2018 11:17:59 von metalposaunist
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