Hallo Zusammen, hallo DATEV,
ich arbeite seit kurzem auch in einem Unternehmen mit Unternehmen online.
Bei den Lieferanten sind nicht alle Waren/Leistungen skontierfähig.
Bei manchen wird der Skontobetrag angegeben, bei dem einen oder anderen nur der fällige Betrag abzgl. Skonto. Jetzt muss ich wieder rechnen und den Skontobetrag eingeben.
Wäre es nicht sinnvoll, auch die Möglichkeit den Betrag einzugeben?
Wie geht es anderen Nutzern?
Grüße und eine angenehme Restarbeitswoche!
Claus Küpper
Hallo Herr Küpper,
es kommt darauf an, mit welcher Bearbeitungsform in Belege online gearbeitet wird bzw. welcher Zahlprozess genutzt wird. Bei der Bearbeitungsform Standard kann der Zahlungsträger geöffnet und der Skontorechner genutzt werden.
Dazu in der Belegerfassung bei Zahlungsdaten über das Stiftsymbol die Zahlung editieren. Neben dem Betrag über das %-Zeichen den Skontorechner öffnen und den gewünschten Skontobetrag eingeben.
Guten Tag Frau Pfadenhauer,
vielen Dank, wir nutzen jedoch die erweiterte Erfassung, und ich erfasse die zur Zahlung vor.
Damit sie die zuständige Person zahlen kann.
Grüße
Claus Küpper
Hallo Herr Küpper,
bei der Bearbeitungsform Erweitert kann der Zahlprozess geändert werden, sodass man auch den Skontorechner wie oben beschrieben nutzen kann.
Die Einstellung finden Sie in der Belegübersicht | rechts oben Einstellungen (Schraubenschlüssel) und dann unter Zahlprozess DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1008362 .
Hallo Frau Radicek,
vielen Dank, probiere ich aus.
Grüße
Claus Küpper