Nach all den Problemen zum Jahreswechsel gibt es aus meiner Sicht mal wieder eine gute Nachricht zu SmartLogin.
Der Registrierungscode gilt dauerhaft. Damit brauchen wir noch nicht jedesmal bei einem Telefonwechsel einen neuen Registrierungscode erzeugen.
Für den Mandanten gilt folgendes:
Mal sehen, was es bringt. Hier wird offensichtlich kontinuierlich weiter gearbeitet an Verbesserungen. Die Umstellung auf neue Verfahren kommt oftmals etwas überraschend.
Das hat alles seine Vor- und Nachteile. So kann man UserID und Registrierungscode auch per E-Mail unverschlüsselt gefahrlos senden, weil der Hacker hoffentlich nicht auch den E-Mail Account zur Aktivierung gehackt hat.
Ich hatte aber am 30.12 den Fall, dass das SmartLogin durch ein großes Android Update unbrauchbar wurde und keine Anmeldung möglich war. Also: App gelöscht und neue Codes erzeugt. Zum Glück hatte ich als admin Zugriff auf die Mails der Kollegin, was laut Gesetz nicht erlaubt ist aber anders hätte die Kollegin nie das SmartLogin mehr aktivieren können, weil sie nicht aus dem HomeOffice dran kommt (so gewünscht und gewollt; müssen nicht alle 120 Mann können).
Aber hätte ich ihr eben UserID und 2 Codes tel. durchgegeben, wäre das schneller, weil ich so auch noch auf die Mail warten musste. Und natürlich war es wieder zeitkritisch, weil die Offenlegung bis 01.01 stattfinden musste.
Aber: Wie die DATEV es macht, ist es "falsch". Allen kann man es wohl nicht Recht machen und so ist es für alle ggf. das kleinere Übel.