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Rechungsdatenservice 1.0 und unterschiedliche Belegtypen

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letzte Antwort am 21.03.2024 11:37:42 von metalposaunist
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fröhli
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
62 Mal angesehen

Hallo in die Runde,

 

wir nutzen seit kurzem ein Dokumentenmanagementsystem, welches unsere Eingangsrechnungen via Rechungsdatenservice 1.0 an DUO übermittelt. Dabei werden alle Belege dem Belegtyp Eingangsrechnungen zugeordnet, wodurch sie auch in einem Pulk in DATEV eingespielt werden. Da wir uns im Team aufgeteilt haben, in "der eine bucht Warenrechnungen" und "der andere SBAs", möchte ich gerne die vorhandenen unterschiedlichen Belegtypen nutzen. Nach meinem Verständnis würden nur dann unterschiedliche Stapel erzeugt werden.

 

Also muss ich den Belegtyp ändern. Am besten wäre es, wenn bereits in unserem Dokumentenmanagementsystem direkt die Verknüfung zu eben einem anderen Ordner (z.B. Sonstige statt Rechnungseingang) hergestellt werden könnte. Das soll laut Dienstleister nicht gehen. Ist dem so? Kann man das doch irgendwie anpassen?

 

Alternativ müsste ich den Belegtyp in DUO ändern, doch da habe ich keine Möglichkeit. Ist das eventuell ein Rechteproblem, was sich über die Steuerkanzlei lösen ließe?

 

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Gerne nehme ich auch andere Hilfestellungen entgegen. 🙂

 

Gruß

Katherina

 

 

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 2
54 Mal angesehen

@fröhli schrieb:

Das soll laut Dienstleister nicht gehen. Ist dem so?


Korrekt.  

 


@fröhli schrieb:

Kann man das doch irgendwie anpassen?


Nein. Ich müsste das Thema hierzu dann mal suchen, wenn gewünscht. Deine Anfrage hatten wir die letzten Monate schon einmal.  

 


@fröhli schrieb:

Alternativ müsste ich den Belegtyp in DUO ändern, doch da habe ich keine Möglichkeit.


Während der Erfassung der Belege kannst Du den Belegtypen nicht mehr ändern. Das hat DATEV vor einiger Zeit geändert, weil DATEV der Meinung ist, dass man vor der Erfassung alle Arbeiten abgeschlossen haben sollte, damit man sich zu 100% aufs Erfassen konzentrieren kann. Du bist nicht die erste, die sich das gern zurück wünscht. Auch dazu gibt es hier schon etliche Antworten anderer User. Dass man in solch einen Fall rennen kann, war DATEV ggf. gar nicht bewusst, weil DATEV selbst den ganz großen Überblick verloren hat. 

 


@fröhli schrieb:

Ist das eventuell ein Rechteproblem, was sich über die Steuerkanzlei lösen ließe?


Nein.

 

Als lösungsorientierter Mensch stellst Du mich allerdings nun vor ein großes Rätsel 😅. Schnittstelle: cool, aber dann muss man nach dem Import in DUO manuell die Belege zuweisen, damit Ihr so arbeiten könnt, wie bisher. Uncool und frisst irre viel Zeit. 

 

Ohne Schnittstelle kommen keine Beleginformationen mit, man muss die OCR von DATEV nutzen. Uncool. Dann müsste das DMS alle Belege stumpf via E-Mail oder Export als PDF und Belegtransfer exportieren, damit man sie dort übernehmen kann. Dann stimmen die Belege zu den vorhandenen Belegtypen. Dann macht die Erfassung der Belege im DMS aber keinen Sinn, wenn man die maschinenlesbaren Informationen im DMS nicht braucht. Wenn doch, werden sie per Schnittstelle nicht an DATEV übertragen. 

 

Hm. Pest oder Cholera. Oder jemand anderes hat einen Gedankenblitz.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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letzte Antwort am 21.03.2024 11:37:42 von metalposaunist
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