Hallo,
ich habe einen Lieferanten, der mir nach einer erstellten Rechnung eine Rechnungskorrektur schickt. Allerdings nicht, um mir einen Betrag "gutzuschreiben", sondern um einen falschen Preis nachzuberechnen. Nun ist der Begriff RK mir nur als kaufmännische Gutschrift bekannt, kann dazu aber auch nicht wirklich was verbindliches finden.
Kann mir jemand sagen, ob das trotzdem geht, denn es ist schon verwirrend, auch für DUO. Die arbeiten wohl mit
SAP.
Danke
Peter Bauer