Hallo zusammen!
Hatte vor ein paar Tagen ein paar Ausgangsrechnungen in DUO erstellt und nach Mitteilung unseres Steuerberaters dann "festgeschrieben". Nun wollte ich in einer Rechnung den Betrag verändern, weil der Kunde weniger Leistung haben will, was auch okay ist - eine andere Rechnung muss sogar komplett storniert werden, weil der Kunde den Widerruf angezeigt hat. Soweit so gut...
Meine Frage nun: Ich komme in die Rechnungen selbst nicht mehr rein, um dort Beträge zu editieren oder aber die Rechnung komplett zu stornieren. Gibt es denn dann zumindest eine Funktion, wo man zu den Rechnungen eine Anmerkung für den Steuerberater hinterlassen kann, damit er die Vorgänge für mich ausführen kann?
Vielen Dank und viele Grüße
Uli
Gelöst! Gehe zu Lösung.
In Auftragswesen Online müssten doch Rechnungskorrekturen möglich sein.
Hallo Waldemar,
für mich als Mandant steht leider nur DUO zur Verfügung, Auftragswesen Online nicht... 😞
LG, Uli
Wie schreiben Sie Ihre Rechnungen?
Stornorechnung hochladen und dann
Neue Rechnung hochladen
Wir schreiben die Rechnungen über eine externe Software, die für uns programmiert wurde. Von da aus erfolgt der Beleg-Upload nach DUO als Ausgangsrechnung.
Ich glaube nicht, dass das funktioniert, da man doch jedem Beleg eine Kontobewegung zuweisen muss - eine Stornorechnung kann ich zwar hochladen, aber nirgends zuordnen...
Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
Ja, werde ich tun - der Steuerberater kann dort mehr Aktionen durchführen in der Software, das ist korrekt.
Ich dachte nur, es gibt vielleicht eine Möglichkeit, direkt an der Buchung einen Verweis für den SB kenntlich zu machen, was er mit der Buchung tun soll, sonst muss man ja wegen jeder Kleinigkeit den SB kontaktieren... das ist nicht wirklich befriediegnd gelöst von DUO. 😞
Hallo,
wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstehe, sind Sie Einnamen-Überschussrechner und nutzen Bank online. Mein Vorschlag für Ihr Problem wäre, die Stornorechnung sowie die neue Rechnung zusätzlich zu der ursprünglichen Rechnung hochzuladen und diese drei Dokumente zusammenzuheften. Dann können Sie dieses geheftete Dokument dem Zahlungseingang in Bank online zuzuordnen. Zusätzlich können Sie in Bank online eine Notiz dazu für Ihren Steuerberater hinterlassen.
Viele Grüße,
Birthe Fitschen
Danke Frau Fitschen, ich glaube das ginge. Werde ich gleich morgen früh ausprobieren.
LG, U. Pötter