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Nach Festschreibung in DUO kein Rückschreiben der Infos aus ReWe mehr möglich?

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letzte Antwort am 11.07.2018 23:55:56 von
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floriandietz
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Hallo Community,

ich habe zwei Fragen, die mir auf den Nägeln brennen: Wenn ich die GoBD richtig verstehe, müssen in DUO hochgeladene Belege regelmäßig festgeschrieben werden - soweit ich weiß, bis zum Ende des jeweiligen Monats. Muss das zwangsläufig der Mandant selbst machen, oder kann das auch der Steuerberater machen? So, wie ich das verstehe, ist das Festschreiben in ReWe ja nicht dasselbe wie das Festschreiben in Belege online.

Zweite Frage: Nehmen wir an, der Mandant ist Quartalszahler. Wenn der Mandant nun seine Belege GoBD-konform monatsweise festschreibt, die Kanzlei diese aber nur einmal im Quartal bearbeitet, erhält die Kanzlei ja bereits festgeschriebene Belege. Ist nun noch eine Ergänzung der Belegdaten mittels Rückschreibung nach Ende der Buchungen möglich (Konten, Buchungstext etc.)? Wenn nicht, wie löst man dieses Dilemma - abgesehen von einer Umstellung auf monatsweise Buchhaltung seitens der Kanzlei (was aber genau genommen auch nicht reichen würde, weil die Belege ja trotzdem festgeschrieben ins ReWe laufen müssten, um GoBD-konform zu arbeiten...)?

Vielen Dank im Voraus!

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Belegsatzdaten können auch nach Festschreibung in DUO aus KR zurückgeschrieben werden. Und die historischen Werte für die OCR Erkennung läuft eh davon unabhängig.

Bezüglich der Festschreibung ist es der Finanzverwaltung denke ich egal, wer die Daten unveränderbar gemacht hat, oder?

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floriandietz
Beginner
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Dazu eine Gegenfrage: Nach einiger Recherche bin ich mir unsicher, ob hochgeladene Belege in Belege online überhaupt festgeschrieben werden müssen? Falls doch - wie kann das der Steuerberater in Rewe tun?

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Doch, auf jeden Fall. Ggf. nicht in der Bearbeitungsform Standard aber in Erweitert auf jeden Fall. Hier werden ja Rechnungsbücher geführt und als Vorsystem erhebt die Finanzverwaltung ja mittlerweile die gleichen Anforderungen wie an Buchführungssysteme.

Ein Festschreiben aus KR heraus ist nicht möglich. Die Belege müssen grundsätzlich bereits beim Verlassen des Vorsystems festgeschrieben werden, also beim bereitstellen der Stapel.

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letzte Antwort am 11.07.2018 23:55:56 von
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