Wenn eine Kundenrechnung überwiesen und eingezogen - also doppelt gezahlt wurde und eine Rückzahlung erfolgt, muss dann wieder ein Beleg als Rechnungskorrektur im Rechnungsausgang erfasst werden?
Nein, dann wäre das Guthaben ja doppelt.
Hallo,
am besten die falsche Zahlung und die Rücküberweisung manuell gegen ein Verrechnungskonto buchen, z.B. durchlaufende Posten.
mfG
Ich weiss das dieses bei Steuerberatern meist gemacht wird. Ich bin buchhalterin in einem Unternehmen und wenn Kunden oder Lieferanten anrufen, findet man die doppelte Zahlung nicht wieder.
Hallo,
alternativ kann man das ganze ntrl auch mit dem Personenkonto machen anstatt eines separaten Verrechnungskontos. Dann können Sie die Zahlungen nachvollziehen. Das ganze ist ntrl anfälliger für Fehler. Programm setzt z.B. beim Ist-Versteuerer die Steuer, müsste dann über BU korrigiert werden. Rechnungsnummer müsste in beide Buchungen mit rein, damit keine OPs entstehen.
mfG
Hallo,
ich würde auf keinen Fall eine Gutschriftsrechnung erstellen. Die Ursprungsrechnung ist ja richtig und nur die Zahlung ist falsch. Da kein neuer Vorgang erfolgt ist, sondern nur der erste Vorgang mit Umwegen abgeschlossen wurde. Ein Verrechnungskonto ist meiner Ansicht auch unsinnig. Ich würde alle Zahlungen auf den jeweiligen Debitor belassen und auch die jeweilige Rechnungsnummer bei der zweiten Zahlung lassen.
Somit kann man direkt sehen, wie viel bei welcher Rechnung noch aussteht oder überzahlt ist. Mit einem Verrechnungskonto weiß ein Dritter schließlich nicht mehr, was genau passiert ist, wenn er sich die Zahlungen anschauen würde.
mfg.
Hilfreich finde ich bei solchen gedanklichen Problemen das verbuchen auf T-Konten. Das eintragen der Rechnung in rot, die Zahlung in grün, die Doppelzahlung in blau und so weiter.
Wenn ich das Thema nochmal aufgreifen darf.
Habe heute meine schriftliche Abschlussprüfung zum Groß- und Außenhandelskaufmann absolviert und im Teil Rechnungswesen gibt es nur diesen einen strittigen Punkt. Hier aber aus Sicht des Kunden.
"Wir" haben eine Rechnung doppelt bezahlt und erhalten eine Rückuberweisung die wir kontieren sollen.
Zur Wahl standen
*Forderungen
*Kreditinstitute
*Vorsteuer
*Kasse
*Verbindlichkeiten
*Umsatzsteuer
Ich habe mich für Kreditinstitute an Verbindlichkeiten entschieden.
Weil: Bei erster Bezahlung sind ja die Verbindlichkeiten ausgeglichen! Durch die zweite Überweisung hatten die verbindlichkeiten dann ja einen negativen Bestand. Und durch die Rückuberweisung werden die Verbindlichkeiten wieder hoch auf 0 gesetzt. Kann man der Logik folgen? Würdet ihr das als richtig interpretieren? Oder wäre der Betrag eher in den Forderngen
im haben zu Buchen? Aber das wirkt mir nicht ganz schlüssig weil wo soll die Forderung herkommen die da ausgebucht wird? Und bilde mir ein in der Praxis ist meine Variante die üblichere.
Danke für eure Antworten zu meinen belanglosen Azubiproblemen 🙂
Hallo Herr Frank,
eine Verbindlichkeit mit, wie sie es nennen,„negativem Bestand“ steht ja im Soll - also ist es eine Forderung (wenn Sie ein Kreditorenkonto buchen ist es ein sogenannter debitorischer Kreditor). Das heißt die doppelte Überweisung ist aus Sicht des Bezahlenden wie folgt gebucht: Forderung an Bank (Bei Ihnen Kreditinstitut).
Das heißt dann natürlich auch, wenn die Forderung aus Sicht des doppelt Zahlenden vom Empfänger der Doppelzahlung zurück überwiesen wird, dass die Forderung nicht mehr besteht. Gebucht wird also Bank an Forderung.
Die Forderung kommt im ersten Schritt eben daher, dass eine Zahlung für einen Sachverhalt doppelt gezahlt wurde.
Ich hoffe ich habe den von Ihnen geschilderten Sachverhalt richtig interpretiert.
Ok die Variante klingt auch sehr sinnvoll. Schade aber den einen Fehler kann man verschmerzen. Vielen Dank für die Auskunft.