Hallo zusammen,
ich habe folgende Konstellation und würde gerne wissen ob es hier eine sinnvolle Lösung gibt.
Ich möchte für mehrere Unternehmen einer Firmengruppe (jeweils eigenständige Unternehmen) die Lohnabrechnung sowie die laufende Buchhaltung erledigen. Wenn ich jetzt von meinem Steuerberate eine Unterberaternummer zugeteilt bekomme, kann ich dann mehrere Unternehmen bei mir anlegen und für diese jeweils einzeln die Leistungen anlegen oder ist dies nur für ein Unternehmen möglich und ich bräuchte mehrere Unterberaternummern?
Ich hoffe es war verständlich und bedanke mich schonmal für eure Hilfe.
@Smille schrieb:
[...] kann ich dann mehrere Unternehmen bei mir anlegen und für diese jeweils einzeln die Leistungen anlegen [...]
Ja, geht. Entscheidend bei DATEV ist der Ordnungsbegriff, der aus Berater- und Mandantennummer gebildet wird. Heißt: Die Mandantennummer 10000 gibt es bei DATEV x-fach, welche mit passender Beraternummer aber einziagrtig ist.
Der StB legt dann auch nur mehrere Belege online Bestände an. DUO braucht es wohl nur 1x zur Beraternummer und muss nicht x-fach je nach Anzahl der verbundenen Unternehmen gezahlt werden.