Guten Tag liebe KOB´s,
wir haben einen DATEV Mandantenübertrag für die Mandantengenutzte Beraternummer vom Vorberater einschl. Duo und SmartLogin erhalten.
Neugründung der GmbH war September 2024 und der Vorberater hat jedoch nur geringfügig die Buchhaltung verbucht. Der Mandant hat aber schon fleißig ins DUo die Belege hochgeladen.
Wunsch des Mandanten ist es, das wir als neuer Berater, die Buchhaltung ab Gründung neu buchen und wir keinen Mandantenübertrag von Kanzlei-Rewe erhalten sollen.
Ist es möglich, NUR den Belege Online Bestand auf unsere Berater-Nr. zu übertragen oder ist zwingend der Kanzlei-Rewe übertrag damit verbunden?
Wir möchten natürlich nicht, das unser Neumandant nochmals die Belege ins DUo hochlädt, da diese ja alle schon hochgeladen sind und noch nicht verarbeitet wurden.
Habt Ihr Erfahrungen, Tipps oder Tricks für mich?
Vielen Dank
Viele Grüße 😊
Steffi
@Stephie schrieb:
Ist es möglich, NUR den Belege Online Bestand auf unsere Berater-Nr. zu übertragen
Wenn die Fibu-Daten per Logistikauftrag übertragen werden, übermittelt DATEV den BO Bestand automatisch mit:
DATEV Hilfe-Center - Mandantendaten übertragen im DATEV-Rechenzentrum - Abhängigkeiten
Siehe Punkt 3.1:
Im Umkehrschluss hätte ich jetzt vermutet, dass man dann aber zumindest die RZ- dienstleistung DUO ohne Fibu übertragen kann, aber dieses Dokument hier lässt mich stutzen:
DATEV Hilfe-Center - DATEV Unternehmen online: Mandantendaten zwischen 2 Mitgliedschaften übertragen
denn dort steht:
Das könnte man jetzt so interpretieren, dass der BO Bestand nicht unabhängig überrtagen werden kann.
Da es im BO Bestand ja auch Festschreibekennzeichen etc. gibt und Belege aus dem Posteingang in Ablageordner verschoben werden, dürfte es aber zumindest funktionieren, sich alles übertragen zu lassen, die Fibu zu löschen, die Festschreibung für alle Belege mittels Sonderrechten aufzuheben (Achtung: Dokumentation des Vorgangs wegen GoBD), die Belege dann zurück in den Posteingang zu verschieben und anschließend erneut zu buchen.