Im Rahmen einer Betriebsprüfung behauptet das Finanzamt, das Kassenbuch in DATEV Unternehmen online sei nicht durch den Mandanten sondern durch den Steuerberater geführt worden. Wo finde ich in DUO die Erfassungsprotokolle, mit denen ich diese Behauptung widerlegen kann? Aus dem Protokoll soll hervorgehen, welcher Bearbeiter die Einträge im Kassenbuch vorgenommen hat.
Sie können aus dem Kassenbuch online heraus ein Export mit Benutzer-ID des Festschreibenden pro Datensatz ausgeben. Dies funktioniert sowohl beim Export steuerliche Außenprüfung als auch beim ASCII-Export.
Anbei ein Auszug aus der ASCII-Exportdatei:
Beachten Sie bitte folgenden Hinweis aus der Organisationsanweisung - DATEV Hilfe-Center:
Bis zur Festschreibung der einzelnen Kassenbewegungen können die vorerfassten Einträge weiterhin geändert werden. Die Kassenbewegungen im DATEV Kassenbuch online sind erst dann Aufzeichnungen im Sinne der GoBD, d. h. dauerhaft verkörperte Erklärungen der bar getätigten Geschäftsvorfälle, wenn die vorerfassten Einträge durch den Anwender mit der Funktionalität Festschreiben bestätigt wurden.
Hat also der Mandant die Kasse bis auf die Festschreibung ordnungsgemäß geführt und die Festschreibung wurde später durch einen Kanzleimitarbeiter durchgeführt, ist nur noch der Festschreibende (Kanzleimitarbeiter) im Protokoll erkennbar. Ebenso wird nur das Datum der Festschreibung (und nicht der Erfassung) im Protokoll ausgegeben.