Ich habe heute das Kassenbuch umgestellt. Tatsächlich ist die Bedienung sehr viel anwenderfreundlicher geworden.
ABER:
Wenn ein Hinweis erscheint, dass das Kassenbuch nicht umgestellt werden kann, da noch nicht alle Belegsätze bereitgestellt worden sind, dann
muss man nach Aussage des DATEV-Service alle Wirtschaftsjahre prüfen. Habe ich gemacht, ab 2007. Was für eine Arbeit.
Wenn der Mandant in früheren Jahren "übungsweise" das Kassenbuch geführt hat, dann führen diese Belegsätze dazu, dass nicht umgestellt werden kann.
Hinweise auf die fehlerhaften Belegsätze fehlen. Den Programmierern ist das Problem bekannt. Wie erkennt das Programm dann aber, dass Belegsätze fehlerhaft sind?
Auskunft darüber habe ich vom Service nicht erhalten.
Ich glaube nicht, dass die Mandanten von dieser Lösung begeistert sind.
Hinweise auf die fehlerhaften Belegsätze fehlen.
Was für fehlerhafte Belegsätze? Auch wenn Ihr Mandat das Kassenbuch 2007 mal ausprobiert hat - woher soll das das Kassenbuch denn wissen, dass es sich hier um einen Test gehandelt hat, der nie sauber abgeschlossen wurde?
Oder was verstehen Sie unter "übungsweise"?
Wenn Sie das meinen, sehe ich darin keinen Fehler im Kassenbuch. Man könnte - rein hypothetisch - es so programmieren, dass man in einen Testmodus wechseln kann, der alle Daten in den produktiven Modus übernimmt, falls es genutzt werden soll.
Andernfalls sind Belegsätze reine Belegsätze.