Hallo,
aufgrund der Zugriffsbeschränkungen der Kanzleibuchhaltung wurde uns eine geschützte Beraternummer für die Nutzung von DUO empfohlen.
Nun meine Fragen.. ist damit der komplette Bestand - also auch lokal (DATEV Arbeitsplatz) - geschützt vor unbefugten Zugriffen oder nur über die Online Anwendung, bzw. Daten innerhalb des RZ?
Aktuell ist es so geregelt, dass die Fibu gesperrt ist, allerdings die OPOS eingesehen werden kann, das soll auch weiterhin erfolgen. Ist dies unter einer geschützten Beraternummer möglich?
Wer hat Erfahrungen mit dem Umzug der Daten über die DATEV - läuft hierbei im Nachgang jede Anwendung (Zahlungsverkehr, EO comfort etc.) auf den richtigen Ordnungsbegriffen?
Vielen Dank im Voraus!
@DS2024 schrieb:
ist damit der komplette Bestand - also auch lokal (DATEV Arbeitsplatz) - geschützt vor unbefugten Zugriffen oder nur über die Online Anwendung, bzw. Daten innerhalb des RZ?
Das hängt zusammen und muss beides administriert werden. Wenn in der Kanzlei alle Mitarbeiter Zugriff auf Beraternummer * haben, dann auch auf die geschützte Beraternummer, sodass man hier eine Gruppe erstellen muss, die Beraternummer X dann sperrt, sodass man lokal nicht in den FiBu / Lohnbestand reinkommt.
@DS2024 schrieb:
Ist dies unter einer geschützten Beraternummer möglich?
Lokal ja.
@DS2024 schrieb:
Wer hat Erfahrungen mit dem Umzug der Daten über die DATEV - läuft hierbei im Nachgang jede Anwendung (Zahlungsverkehr, EO comfort etc.) auf den richtigen Ordnungsbegriffen?
Wenn man das alles richtig macht: ja.
Bitte dran denken, wenn die eAU durch Mitarbeiter abgerufen wird, muss man prüfen, in wie weit man das mit einer geschützten Beraternummer im DATEV Personaldaten online macht.